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Standort Schwaz · Postgasse 2 · 6130 Schwaz +43 5242 65 414

Kosten & Ablauf

Klarheit vor dem Start.

Was Sie vor dem Ersttermin wissen sollten – von der Verordnung bis zur möglichen Einreichung bei Ihrer Versicherung.

Behandlungsbereich der Physiotherapiepraxis in SchwazSchwaz · 6130
01 Verstehen02 Behandeln03 Aufbauen04 Bewegen

Wahlpraxis

Individuelle Leistung, transparente Abrechnung.

Die physiotherapeutischen Leistungen werden als Wahlpraxis über eine Honorarnote verrechnet. Ob und in welcher Höhe ein Teil der Kosten erstattet wird, richtet sich nach der erbrachten Leistung, Ihrer Versicherung und den aktuellen Regelungen.

Wir empfehlen, eine ärztliche Verordnung einzuholen und offene Fragen zur Bewilligung oder Rückerstattung vor Therapiebeginn direkt mit dem zuständigen Versicherungsträger zu klären. Beim persönlichen Kontakt informieren wir Sie gerne über den geplanten Ablauf und die konkreten Honorare.

Der organisatorische Weg

01

Verordnung

Für eine mögliche Kostenerstattung benötigen Sie üblicherweise eine ärztliche Verordnung. Bitte klären Sie aktuelle Bedingungen mit Ihrer Versicherung.

02

Therapie

Beim ersten Termin besprechen wir Ausgangslage, Ziele und den voraussichtlichen Behandlungsweg. Die Verrechnung erfolgt als Wahlpraxis.

03

Honorarnote

Nach der vereinbarten Abrechnung erhalten Sie eine Honorarnote und einen Zahlungsnachweis zur Einreichung.

04

Einreichung

Die Höhe einer möglichen Rückerstattung hängt von Leistung, Versicherung und den jeweils aktuellen Bestimmungen ab.

Zum Ersttermin

Gut vorbereitet ankommen.

01Ärztliche Verordnung, falls vorhanden
02Relevante Befunde, Bilder oder Arztbriefe
03Bequeme Kleidung für Untersuchung und Bewegung
04Ihre Fragen und persönlichen Ziele

Ihr nächster Schritt

Fragen zu Kosten oder Ablauf? Sprechen wir darüber.

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