Verordnung
Für eine mögliche Kostenerstattung benötigen Sie üblicherweise eine ärztliche Verordnung. Bitte klären Sie aktuelle Bedingungen mit Ihrer Versicherung.
Kosten & Ablauf
Was Sie vor dem Ersttermin wissen sollten – von der Verordnung bis zur möglichen Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Schwaz · 6130Wahlpraxis
Die physiotherapeutischen Leistungen werden als Wahlpraxis über eine Honorarnote verrechnet. Ob und in welcher Höhe ein Teil der Kosten erstattet wird, richtet sich nach der erbrachten Leistung, Ihrer Versicherung und den aktuellen Regelungen.
Wir empfehlen, eine ärztliche Verordnung einzuholen und offene Fragen zur Bewilligung oder Rückerstattung vor Therapiebeginn direkt mit dem zuständigen Versicherungsträger zu klären. Beim persönlichen Kontakt informieren wir Sie gerne über den geplanten Ablauf und die konkreten Honorare.
Der organisatorische Weg
Für eine mögliche Kostenerstattung benötigen Sie üblicherweise eine ärztliche Verordnung. Bitte klären Sie aktuelle Bedingungen mit Ihrer Versicherung.
Beim ersten Termin besprechen wir Ausgangslage, Ziele und den voraussichtlichen Behandlungsweg. Die Verrechnung erfolgt als Wahlpraxis.
Nach der vereinbarten Abrechnung erhalten Sie eine Honorarnote und einen Zahlungsnachweis zur Einreichung.
Die Höhe einer möglichen Rückerstattung hängt von Leistung, Versicherung und den jeweils aktuellen Bestimmungen ab.
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